Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden – mit Wohn- und Gewerbeanteil – enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besondere Vorgaben. Danach sind, je nach Fallgestaltung, entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder getrennte Energieausweise für Wohnung(en) (Wohnteil) und die übrigen Nutzungen (Nichtwohnteil(e)) auszustellen.
Beispiel:
Ein Gebäude, dass als Ganzes vermarktet werden soll, enthält mehrere Wohnungen im Obergeschoss, einen Gewerbeteil der als Büroraum genutzt wird, sowie einen Friseursalon im Erdgeschoss.
In diesem Fall werden i.d.R. drei Energieausweise benötigt:
Die Vergleichswerte beim Endenergieverbrauch ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude bzw. gleichartiger Flächennutzung. Daher können Gewerbe mit unterschiedlicher Flächennutzung (z.B. „Bürogebäude“, „Fitnessstudios“ oder „Gaststätten“) nicht in einem Energieausweis zusammengefasst werden.
Die Maximalwerte der beiden Skalen (Heizung und Strom) stehen dabei in direkter Abhängigkeit zum jeweiligen Vergleichswert. *
Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps.
Bitte beachten:
Da es bei der gemischten Nutzung von Gebäuden in Bezug auf die benötigten Energieausweise ein Reihe von Sonderregelungen und Ausnahmen geben kann, sollten Sie – soweit Sie nicht sicher sind – Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Wohnteil bei gemischter Nutzung können Sie einen Energieausweis für Wohngebäude erstellen. Hier gelten die Regeln, die auch im Falle von reinen Wohngebäuden zur Anwendung kommen. Die eingegeben Daten beziehen sich dabei lediglich auf den Wohnbereich.
Für Nichtwohnteile bei gemischter Nutzung bietet engiwo.de® den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude an. Anders als der Verbrauchsausweis für Wohngebäude gilt dieser Ausweis für alle Nichtwohnobjekte. Zur Erstellung werden die drei letzten, aktuellen Abrechnungsperioden mit einem Zeitraum von mindestens 36 Monaten für Heizung, Warmwasser und Strom benötigt.
* Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts.
Bei Fragen zu diesem Thema nutzen Sie bitte unsere Service-Hotline 0421-24 124 00 (Mo. bis Fr. 10-14 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@engiwo.de.
Fachauskunft durch den Energieberater:
Montag bis Freitag 10:00–14:00 Uhr
Tel. 0421 – 241 240 0
© 2009 - 2025 engiwo.de® – Ein Online-Service-Angebot der archaeus.digital agentur für interaktive medien GmbH