Am 01.05.21 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) endgültig in Kraft. Mittlerweile wurde es in einer Novelle mit Wirkung zum 28.07.22 überarbeitet. Es ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
So müssen z.B. die CO2-Emmisionen aufgeführt werden.
engiwo.de®-Energieausweise werden nach dem GEG ausgestellt.
In gewohnter Weise: schnell, kompetent und rechtssicher.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauantrag ab dem 1.11.1977, zwei Varianten des Energieausweises zu.
Der auf Verbrauchswerten basierende Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert Nutzerverhalten, der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es vergleichbar mit anderen Gebäuden.
Näheres unter: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?
Empfohlen wird bei Wohngebäuden grundsätzlich der Bedarfsausweis. Nur er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Ein ausgewiesener geringer Bedarfswert kann ein wichtiges Argument beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – für Eigentümer wie für Kaufinteressenten.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Gesetzgeber ermöglicht dem Hausbesitzer die selbstständige Aufnahme der Gebäudedaten. Hierfür ist keine Kenntnis von Normen oder Vorschriften erforderlich. Die zulässigen Vereinfachungen nach GEG ermöglichen eine korrekte Berechnung nach den DIN-Normen V 4108-6 und V 4701-10 und bedeuten eine erhebliche Kostenersparnis für die Hausbesitzer.
engiwo.de® bietet durch die logisch gegliederte Eingabe der Daten praktisch jedem Hausbesitzer die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit einen Energieausweis zu erstellen. Die Daten werden während der Eingabe vom Programm, vor Ausstellung des Energieausweises durch zertifizierte Energieberater geprüft.
Wenn Sie Interesse oder weitergehende Fragen zum Thema Energieausweis, Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis haben, dann beraten wir Sie gerne auch bei persönlicher Kontaktaufnahme.
Dabei versuchen wir stets, den Nutzen für Sie zu vergrößern und Ihnen sachliche, handfeste Informationen zu liefern. Probieren Sie es aus!
Bestellen Sie montags bis donnerstags, erhalten Sie Ihren geprüften Energieausweis schon am nächsten Tag per E-Mail.
Bestellungen bis 8:30 Uhr werden noch am gleichen Tag versendet.
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Ab dem 1. Mai 2021 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
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