Einfach verlängern ist nicht möglich – es muss ein neuer her. Erfahren Sie, warum das so ist, welche Daten benötigt werden und worauf Sie beim neuen Energieausweis achten sollten.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Anforderungen, Unterschiede zwischen alten und neuen Ausweisen und den Ablauf der Neuerstellung.
Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Energieausweis benötigen. Wir erklären die spezifischen Anforderungen für Verbrauchs- und Bedarfsausweis, inklusive der notwendigen Dokumente und Angaben.
Mit der richtigen Vorbereitung kann der Energieausweis schnell und effizient beantragt werden.
Für Energieausweise bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteil enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besondere Vorgaben.
Danach sind u.U. getrennte Energieausweise für den Wohnteil und die übrigen gewerblichen Nutzungen auszustellen.
Für den Wohnteil bei gemischter Nutzung können Sie einen Energieausweis für Wohngebäude erstellen. Für Nichtwohnteile bei gemischter Nutzung bietet engiwo.de® den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude an.
Die Gebäudenutzfläche ist zentral für den Energieausweis, unterscheidet sich klar von der Wohnfläche und wird je nach Ausweistyp unterschiedlich berechnet.
Wer den Unterschied versteht, vermeidet Missverständnisse und erhält verlässliche Angaben zur Energieeffizienz seines Gebäudes.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauantrag ab dem 1.11.1977, zwei Varianten des Energieausweises zu.
Der auf Verbrauchswerten basierende Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert Nutzerverhalten, der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es vergleichbar mit anderen Gebäuden.
Näheres unter: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?
Empfohlen wird bei Wohngebäuden grundsätzlich der Bedarfsausweis. Nur er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Ein ausgewiesener geringer Bedarfswert kann ein wichtiges Argument beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – für Eigentümer wie für Kaufinteressenten.
Am 01.01.24 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt die Vorläuferversionen des GEG, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
So müssen z.B. die CO2-Emmisionen aufgeführt werden.
engiwo.de®-Energieausweise werden nach dem GEG ausgestellt.
In gewohnter Weise: schnell, kompetent und rechtssicher.
Bestellen Sie montags bis donnerstags, erhalten Sie Ihren geprüften Energieausweis schon am nächsten Tag per E-Mail.
Bestellungen bis 8:30 Uhr werden noch am gleichen Tag versendet.
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Das Außenfoto dient einerseits zur Beurteilung der Richtigkeit der Eingabedaten, andererseits wird es auch in den Ausweis selbst übernommen.
Innenansichten werden ebenfalls benötigt.
Für Vielnutzer und Profi-Anwender bieten wir attraktive Rabatte an.
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Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
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