Energieausweise online erstellen


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Energieausweis abgelaufen?

Einfach verlängern ist nicht möglich – es muss ein neuer her. Erfahren Sie, warum das so ist, welche Daten benötigt werden und worauf Sie beim neuen Energieausweis achten sollten.

Informieren Sie sich über die wichtigsten Anforderungen, Unterschiede zwischen alten und neuen Ausweisen und den Ablauf der Neuerstellung.

Unterlagen für den Energieausweis: Was wird benötigt?

Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Energieausweis benötigen. Wir erklären die spezifischen Anforderungen für Verbrauchs- und Bedarfsausweis, inklusive der notwendigen Dokumente und Angaben.

Mit der richtigen Vorbereitung kann der Energieausweis schnell und effizient beantragt werden.

Energieausweise bei Mischgebäuden

Für Energieausweise bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteil enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besondere Vorgaben.

Danach sind u.U. getrennte Energieausweise für den Wohnteil und die übrigen gewerblichen Nutzungen auszustellen.

Für den Wohnteil bei gemischter Nutzung können Sie einen Energieausweis für Wohngebäude erstellen. Für Nichtwohnteile bei gemischter Nutzung bietet engiwo.de® den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude an.

Gebäudenutzfläche im Energieausweis

Die Gebäudenutzfläche ist zentral für den Energieausweis, unterscheidet sich klar von der Wohnfläche und wird je nach Ausweistyp unterschiedlich berechnet.

Wer den Unterschied versteht, vermeidet Missverständnisse und erhält verlässliche Angaben zur Energieeffizienz seines Gebäudes.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Wir helfen einfach und unkompliziert bei der Erstellung von Energieausweisen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauantrag ab dem 1.11.1977, zwei Varianten des Energieausweises zu.
Der auf Verbrauchswerten basierende Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert Nutzerverhalten, der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es vergleichbar mit anderen Gebäuden.

Näheres unter: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?

Empfohlen wird bei Wohngebäuden grundsätzlich der Bedarfsausweis. Nur er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Ein ausgewiesener geringer Bedarfswert kann ein wichtiges Argument beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – für Eigentümer wie für Kaufinteressenten.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieausweise

Unsere Ausweise sind GEG-konform!

Am 01.01.24 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt die Vorläuferversionen des GEG, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
So müssen z.B. die CO2-Emmisionen aufgeführt werden.

engiwo.de®-Energieausweise werden nach dem GEG ausgestellt.
In gewohnter Weise: schnell, kompetent und rechtssicher.

Informationen

24-Stunden-Service

Bestellen Sie montags bis donnerstags, erhalten Sie Ihren geprüften Energieausweis schon am nächsten Tag per E-Mail.

24-h-Service

Bestellungen bis 8:30 Uhr werden noch am gleichen Tag versendet.

Mehr erfahren: Preise, Bearbeitung, Versand, Sonderkonditionen

Foto des Gebäudes im Ausweis

Das Außenfoto dient einerseits zur Beurteilung der Richtigkeit der Eingabedaten, andererseits wird es auch in den Ausweis selbst übernommen.

Innenansichten werden ebenfalls benötigt.

Sonderkonditionen für Profis

Für Vielnutzer und Profi-Anwender bieten wir attraktive Rabatte an.

Mehr erfahren: Jetzt Sonderkonditionen sichern und sparen!

GEG: Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.

Mehr erfahren …

Der engiwo.de®-Energieausweis

  • Kostenlose Vorschau des Ergebnisses
  • Keine Vorauskasse erforderlich
  • Lieferumfang: Energieausweis als Druck und im PDF-Format mit digitaler Unterschrift
  • Postversand ohne Mehrkosten
  • Möglichkeit des Bild-Uploads
  • Vollwertiger Energieausweis, gültig und rechtssicher nach GEG
  • Mit Registriernummer
  • Druck auf hochwertigem 120g-Papier
  • Von zertifizierten Energieberatern ausgestellt
  • Rechnung auf Ihren Namen MwSt. ausweisbar
  • Keine Weitergabe Ihrer Bestelldaten an Dritte
 

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