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Kann ein abgelaufener Energieausweis verlängert werden?

Nein – ein abgelaufener Energieausweis kann nicht verlängert oder aktualisiert werden. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Gültigkeitsdauer von zehn Jahren muss ein komplett neuer Energieausweis erstellt werden. Die Daten aus dem alten Ausweis sind dafür nicht erforderlich und dienen höchstens in Ausnahmefällen als Orientierung.

Verbrauchsausweis:
Für die Ausstellung eines neuen Verbrauchsausweises werden ausschließlich die aktuellen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre herangezogen. Frühere Daten dürfen laut Vorgaben nicht übernommen werden.

Bedarfsausweis:
Beim Bedarfsausweis sind die für die Berechnung verwendeten Eingabedaten nicht im Dokument selbst ersichtlich – es wird lediglich das Ergebnis der energetischen Bewertung dargestellt. Auch hier ist eine vollständige Neuerhebung aller relevanten Gebäude- und Anlagendaten erforderlich.

Wie vergleichbar sind alte und neue Energieausweise?

Ein direkter Vergleich zwischen alten und neuen Energieausweisen ist nur eingeschränkt möglich. Der Grund: Berechnungsverfahren, gesetzliche Vorgaben und Darstellungselemente wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst.

Besonders relevant ist die Änderung der Farbskala: Energieausweise, die vor 2014 ausgestellt wurden, hatten eine deutlich breitere Farbskala. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Gebäude, das früher im gelben Bereich lag, heute im roten Bereich erscheint – ohne dass sich der tatsächliche Energieverbrauch verändert hat.

Außerdem wurden mit den neueren Ausweisen die Effizienzklassen A+ bis H eingeführt. Diese Klassifizierung fehlt in älteren Energieausweisen vollständig.

Wichtig bei Modernisierungen:
Wurde ein Gebäude energetisch saniert, unterscheiden sich die Ergebnisse eines neuen Energieausweises in der Regel deutlich vom vorherigen. Die verbesserten energetischen Eigenschaften werden bei der Neuberechnung entsprechend berücksichtigt.

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