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Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Generell gilt:
Ein Bedarfsausweis ist erforderlich für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Für alle anderen Wohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis.
| Energieausweis auf Basis von Bedarfswerten | Energieausweis auf Basis von Verbrauchswerten | |
|---|---|---|
| Basis für Berechnung der Energieeffizienz | Qualität und Ausführung der Komponenten (Gebäudeteile, Heiztechnik usw. - vorgeschrieben bei Gebäuden, die vor 1978 erbaut wurden und bei weniger als 5 Wohnungen) | Heizkostenabrechnung Energieverbrauchsrechnung der letzten 3 Jahre |
| Nutzerverhalten | Spielt keine Rolle | Werte hängen vom Verhalten des (letzten) Nutzers ab |
| Anwendung | Für alle Gebäude zugelassen | Zugelassen für alle:
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